Begleitetes Trinken für Jugendliche

Begleitetes Trinken gehört abgeschafft! Das sehen auch Gesundheitsminister Lauterbach und Bundesdrogenbeauftragter Blienert so. Die Anwesenheit der Eltern ändert nichts an der Schädlichkeit des Konsums für die Jugendlichen und verharmlost ihn schlichtweg.

Aktuell dürfen Bier, Wein oder ähnliche Getränke mit niedrigerem Alkoholgehalt zwar nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Sie dürfen die Getränke allerdings im Beisein einer sorgeberechtigten Person schon ab 14 konsumieren. Das sorgt für ein falsches Sicherheitsgefühl, denn das Nervengift ist für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen besonders schädlich und birgt viele Risiken.

Am besten schützen Eltern ihre Kinder, wenn sie ihnen keinen Alkohol erlauben und sie für die Risiken des Konsums sensibilisieren.