Stiftung
Guttempler-Stiftung: Geld, das Gutes tut
Die im Jahre 1992 gegründete Guttempler-Stiftung mit Sitz in Hamburg fördert die Gliederungen der Guttempler sowie ihre gemeinnützigen Organisationen im Sinne der Guttempler-Grundsätze Enthaltsamkeit – Brüderlichkeit – Frieden.
Förderung von Guttempler-Aktivitäten
Die Förderung erfolgt durch Weiterleitung von Geld aus den Erträgen des Stiftungsvermögens. Dieses zu erhalten und zu vermehren ist eine weitere Aufgabe der Stiftung.
Bei der Umsetzung unserer Fördermaßnahmen verfolgen wir einen hohen Qualitätsanspruch. Wir arbeiten transparent und suchen den kritischen Dialog nach innen und außen. Unser Ziel ist es, als verlässlicher Partner wahrgenommen zu werden. Daher hinterfragen und prüfen wir intensiv den Nutzen einer Förderung im Sinne unserer Qualitätsstandards und der damit verbundenen Qualitätssicherung. Dazu gehört eine effiziente und kostenbewusste Umsetzung der Fördermaßnahme anhand eines verbindlichen Kosten- und Finanzplans.
Mehr Förderung durch höheres Vermögen
Die Vermehrung erfolgt in Form von Zustiftungen eines Stifters, einer Stifterin oder Dritter. Das können Beträge aus Erbschaften, Schenkungen, Rechten sowie Gegenständen (zum Beispiel Immobilien) sein.
Zuwendungen (Spenden), die nicht ausdrücklich dem Stiftungsvermögen gewidmet sind, dienen ausschließlich und unmittelbar zeitnah den satzungsgemäßen Zwecken der Förderung.
Seit Gründung der Stiftung sind jedes Jahr wichtige Projekte der Guttemplerarbeit durch Fördermittel der Stiftung ermöglicht worden. Ein ehrenamtlich tätiger Stiftungsvorstand sorgt für die erforderliche Verwaltung aller Angelegenheiten und wirbt für die Vermehrung des Stiftungsvermögens.
Wenn Sie mit einer Zustiftung oder Spende die Guttemplerarbeit unterstützen möchten, dann nutzen Sie gern die Bankverbindung der Guttempler-Stiftung:
IBAN: DE28 2005 0550 1280 2868 14
BIC: HASPDEHHXXX