Kreis Osterholz
Treffpunkt
Kreisbeauftragter
28865 Lilienthal
Auskunft
Gefördert durch:
Kassenartenübergreifende Förderung für Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene gemäß § 20h SGB V der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber den Krankenkassen können daraus nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung der Förderung sind ausschließlich die Guttempler in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt verantwortlich.
Wir danken für die freundliche Unterstützung!
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